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Abbruch mit WIESE

Abbriss und Rückbau durch Einreißen,Demontieren, Abtragen und Entsorgen
von Hochbauten aller Art.

Der Abbruch von Gebäuden und Teilen von Gebäuden ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Ohne Genehmigung abgebrochen werden können Gebäude und Gebäudeteile bis zu
300 Kubikmeter Rauminhalt, Mauern und Einfriedungen, Schwimmbecken, Stellplätze
und ähnlichen untergeordneten baulichen Anlagen oder Gebäude.