Abbriss und Rückbau durch Einreißen,Demontieren, Abtragen und Entsorgen von Hochbauten aller Art.
Der Abbruch von Gebäuden und Teilen von Gebäuden ist in der Regel genehmigungspflichtig. Ohne Genehmigung abgebrochen werden können Gebäude und Gebäudeteile bis zu 300 Kubikmeter Rauminhalt, Mauern und Einfriedungen, Schwimmbecken, Stellplätze und ähnlichen untergeordneten baulichen Anlagen oder Gebäude.
|